Erben | Vererben | Schenken
Erbrecht in Kleinlinden. Wir nehmen uns Zeit für eine einfühlsame und unabhängige Beratung
Nicht nur in Zeiten der Pandemie beschäftigen sich Menschen nachhaltig mit der Frage, was sie wem vererben möchten.
Kein Streit
Streit und das Gerede der Leute soll vermieden werden. Gleichzeitig ist nicht jeder mit der gesetzlichen Erbfolge glücklich. Tatsächlich kümmert sich nur jeder fünfte darum, ein eigenes und individuelles Testament abzufassen.
Angesichts der vielschichtigen und sehr komplexen Thematik – Vererben und Verschenken – ist dies auch kein Wunder. Umso wichtiger ist eine unabhängige sowie möglichst umfassende Beratung, was überhaupt möglich und was von dem Möglichen sinnvoll ist.
Zeit, um auf Sie einzugehen
Hier braucht es Zeit, die Situation des Einzelnen zu erfassen, seine Wünsche und Sorgen ernst zu nehmen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam ein tragfähiges Konzept, welches nach Kräften sucht, die Vorgaben eins zu eins umzusetzen.
Gemeinsam Ziele formulieren
Gemeinsam, gegebenenfalls mit Ihrem Partner, setzen wir uns bezüglich Ihrer Ziele und Wünsche zu Ihrer Erbfolgeplanung auseinander. Unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und zukünftigen Bedarfssituation, sowie Ihres aktuellen Vermögens und Ihrer Einkommenssituation bewerten wir die wirtschaftlichen Aspekte Ihres Vorhabens. Danach können Sie guten Gewissens und guten Gefühls entscheiden, welche Personen welche Vermögenswerte und Rechte bekommen sollen.
Mit „warmen Händen“ geben
Gegebenenfalls ist es auch sinnvoll, bereits zu Lebzeiten – so genannt „mit warmen Händen“ – zu schenken, um unter steuerlichen Aspekten mögliche Freibeträge optimal auszunutzen.
In einem Guss
Die so konzipierte Regelung wird sodann in einem Testament oder in einem Erbvertrag oder aber in Form einer Schenkung zu Lebzeiten formuliert und auf Wunsch, oder wenn es das Gesetz vorschreibt, notariell beurkundet.
In Kleinlinden für Sie da
Wir bieten Ihnen den direkten Kontakt, per Telefon, Videokonferenz bundesweit oder persönlich und hier in Kleinlinden ganz in Ihrer Nähe!
Bei rechtlichen und praktischen Fragen zum Thema Erbrecht berät Sie Rechtsanwältin Beate Wypchol in Gießen in folgenden Bereichen des Erb- und Nachlassrechts (in alphabetischer Ordnung):
- Auflagen
- Berliner Testament
- Ehegattentestament
- Enterbung
- Erbeinsetzung
- Erbfolge, gesetzliche Erbfolge, testamentarische Erbfolge
- Erbschaft , Erbschaft ablehnen, Erbschaft ausschlagen
- Erbschaftssteuer, Steuerfreibeträge
- Erbschein
- Erbscheinsverfahren
- Erbunwürdigkeit
- Erbvertrag, Beratung und Entwurf von Erbverträgen
- Erbverzicht
- gemeinschaftliches Testament
- Haftung des Erben, Miterben etc.
- Höfe und Hofübergabevertrag
- Miterbengemeinschaft, Auseinandersetzung / Teilung einer Miterbengemeinschaft
- Nachlassverbindlichkeiten
- Nachlassverwaltung
- Patientenverfügung
- Pflichtteil
- Pflichtteilsrecht, Auskunft, Berechnung, Entziehung des Pflichtteils
- Pflichtteilsergänzung
- Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall
- Testament, Beratung und Entwurf von Testamenten, eigenhändiges Testament, notarielles Testament
- Testamentsvollstreckung
- Unternehmensnachfolge
- Vermächtnis
- Vermögensnachfolge
- Vorerbschaft und Nacherbschaft
- Vorsorgevollmacht