Immobilienfonds | Deutschlandfonds DBVI/DFO | Anleger können endlich aufatmen

Lange hat es gedauert und zu kuriosen Ergebnissen geführt,. Gerichte haben je nach Instanz oder regionaler Lage unterschiedlich entschieden. Dies führte zu einer willkürlich anmutenden Rechtsprechung in der Vergangenheit.
Jetzt aber hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung, BGH II ZR 201/10, klargestellt, dass Anleger in bestimmten Fällen von der weiteren Inanspruchnahme durch die Gesellschaften ( DFO 1. oder DFO 2. / Deutschlandfonds) frei werden und nur mit den eingezahlten Beträgen, wenn auch mit Abstrichen, an der Gesellschaft beteiligt bleiben.
Anlege in laufenden Verfahren können aufatmen. Solche die bislang außergerichtlich in Anspruch genommen wurden, sich mit Erfolg wehren. Noch zahlende – den Ausstieg erwägen.

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