Ad-hoc Publizität ist die Pflicht eines Emittenten von Wertpapieren, die zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen sind, gem. § 15 WpHG grundsätzlich unverzüglich eine neue Tatsache zu veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist (sog. Insiderinformationen), wenn diese Tatsache kursbeeinflussend sein können. In einem BGH- Fall (BGH Urteil vom 13.12.2011, AZ: … Haftung wegen falscher Information des Kapitalmarkts (Ad-hoc- Mitteilung) am Beispiel der IKB weiterlesen