Update: Amtsgericht Limburg entscheidet ebenfalls zu Gunsten der Anleger
S.W. Immo-Fonds 2051

S.W. Immo-Fonds 2051
Anleger der S.W. Immo-Fonds 2051, die in der Vergangenheit die Zahlung ihrer monatlichen Raten eingestellt- oder unregelmäßig bedient haben bekommen nun vermehrt aus Stuttgart einen Mahnbescheid zugestellt. Die die schon einen Mahnbescheid bekommen hatten und Widerspruch eingelegt haben, bekommen die Abgabenachricht oder die Klagebegründung des für sie zuständigen Amtsgericht. Hintergrund ist der, dass vermeintliche Ansprüche auf Ableistung der Sparraten und Zinsen noch vor Ende der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Anleger, die einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Mahngericht Stuttgart zugestellt bekommen, oder die Klagebegründung des zuständigen Amtsgericht, sollten umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Häufig ist allein unter Verjährungsgesichtspunkten zumindest teilweise den Ansprüchen erfolgreich entgegenzutreten. Ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Friedberg (Hessen) unterstützt zudem die Argumentation des Autors, wonach nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in einem vergleichbaren Fall bereits nach dem Gesellschaftsvertrag bereits keine weiteren Zahlungen mehr geschuldet sind.
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Über Rechtsanwalt Jörg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich:
“Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”
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