BGH Urteil: Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig

Über Verjährung noch nicht entschieden!

Auch bei Verbraucherkrediten, die nicht Immobilienkredite sind, gegebenenfalls Rückabwicklung über Widerruf möglich!

In zweien, von noch mehreren anstehenden Entscheidung, hat der Bundesgerichtshof die lange erwartete höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage getroffen, ob Bearbeitungsgebühren bei Bankkrediten als allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam vereinbar sind oder nicht. Dem hat der Bundesgerichtshof eine eindeutige Absage erteilt.

Verbraucher, sowie auch Freiberufler und Selbstständige, die zur Unternehmensgründung Darlehen aufgenommen haben, sollten ihre Verträge dahingehend überprüfen, ob gezahlte Bearbeitungsgebühren zurückverlangt werden können.

Dies ist nach der neuerlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Regel aussichtsreich. Einzig die Frage der Verjährung ist noch nicht abschließend entschieden. Sicher können, derzeit, Ansprüche geltend gemacht werden für Kreditverträge bei denen die Bearbeitungsgebühr ab dem 01.01.2011 gezahlt wurde. Hier läuft die Regelverjährung erst mit Ablauf des 31.12.2014 ab.

Aber auch in Fällen vor 2011 besteht noch Hoffnung. Einerseits dadurch, dass eine höchstrichterliche Entscheidung über den Verjährungsbeginn noch aussteht und dieser in der Rechtsprechung durchaus kontrovers gesehen wird. Zum anderen ist in vielen Fällen die Rückabwicklung des Darlehensvertrages über das Recht zum Widerruf möglich. Auf diese Weise kommt man im Ergebnis auch an die Bearbeitungsgebühr und kann gegebenenfalls sogar noch einen Zinsvorteil erzielen, der zwar nicht so erheblich ist wie bei Immobilienkrediten, aber durchaus ansehnlich. Häufig wurde zum Beispiel bei Ratenkrediten mit Restschuldversicherung bei der Belehrung über das Widerrufsrecht zu recht Schuldenversicherung, aber auch bei der Belehrung zum Widerrufsrecht des Darlehensvertrages vergessen, darauf hinzuweisen, dass es sich bei beiden Verträgen um so genannte verbundene Geschäfte handelt. Ist bei den beiden Belehrungen kein wechselseitiger Bezug mit dem Hinweis auf das verbundene Geschäft vorhanden, so sie Widerrufsbelehrung bezogen auf die Rechtsfolgen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung fehlerhaft. Ein Widerruf ist daher auch heute noch möglich.

Auch für Immobilienkredite gilt, wurde eine Bearbeitungsgebühr gezahlt, ist die im Rahmen des oben dargestellten gegenüber der finanzierenden Bank rückforderbar.

Wir überprüfen ihren Darlehensvertrag auf die Möglichkeit der Rückforderung von Bearbeitungsgebühren, Zinsen oder die Entbehrlichkeit einer vor Fälligkeit Entschädigung und damit auf die Möglichkeit einer günstigen Umfinanzierung für eine Pauschale in Höhe von 119 € inklusive Mehrwertsteuer.

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