Dieses Jahr Weihnachten: Bearbeitungsgebühren zurück! Nur bis zum 31.12.2014! Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wer kann, sollte am besten alle bis in das Jahr 2011 zurückreichenden Forderungen umgehend geltend machen. Denn die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist: Forderungen aus dem Jahr 2011 verjähren damit regelmäßig Ende 2014!!! … Verjährung – Alle Jahre wieder! Bearbeitungsgebühren!!! weiterlesen
Monat: November 2014
Telekom – Entscheidungen zu den Rechtsbeschwerden werden versandt!
Live vom 11. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts, München. Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe, Ulrich Wiechers, gibt bekannt, dass die Beschlüsse ueber die Entscheidungen der Rechtsbeschwerdeverfahren im Musterverfahren Telekom getroffen sind und nach Bewaeltigung der logistischen Aufgabe in den naechsten Tagen versandt werden.