Vorfälligkeitsentschädigung

Vorfälligkeitsentschädigung – Kredite nicht ohne Beratung ablösen

Verjährung – Alle Jahre wieder und 2011 – das Superverjährungsjahr – die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen!

Das vorzeitige Ablösen eines Kredites kann eine gute und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein. Bei der Ablösung eines Kredites gilt es allerdings einiges zu bedenken. Besser ist es, zuvor unabhängige und basierte Beratung einzuholen.

Für die Bank ist es selbstverständlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu fordern, wenn Kredite vorzeitig abgelöst werden. Auch Darlehensnehmer haben sich auf diese bittere Pille eingestellt. Doch das Zahlen einer Vorfälligkeitsentschädigung ist nicht immer notwendig. So können tatsächlich viele Euros eingespart werden. Ein Urteil des europäischen Gerichtshofes ermöglicht den Ausweg.

Das Urteil

Nach Auffassung der europäischen Richter sind Banken verpflichtet im Kreditvertrag nicht nur die Methode nachvollziehbar mitzuteilen, nach der die Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen ist (Entscheidung Aktenzeichen C 33/20, C 155/20 und C 187/20). Neben der Methode, müssen zur Berechnung der Entschädigung in einer konkreten und für einen Durchschnittsverbraucher leicht nachvollziehbaren Weise angegeben werden, was zur Berechnung der bei vorzeitiger Rückzahlung fälligen Entschädigung an Daten notwendig ist. Werden diese Informationen nicht angegeben, so verliert die Bank ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Banken und Sparkassen betroffen

Auch wenn jeder Vertrag individuell zu prüfen ist, kann man bereits jetzt sagen: ein Großteil der Banken und Sparkassen sind von diesem Urteil betroffen. Namentlich trifft das auf Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken, die Deutsche Bank, die Postbank, DSL und ING DiBa zu. Bei der Commerzbank wurde dies bereits gerichtlich festgestellt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied (17 U 810/19), dass Informationen in dem konkreten Fall in einem Vertrag der Commerzbank mangelhaft waren und sie die bereits vereinnahmt Vorfälligkeitsentschädigung in diesem Falle zurückzahlen musste.

Für wen gilt das Urteil

Wurde Ihre Immobilienfinanzierung vor März 2016 abgeschlossen, gilt das aktuelle EuGH Urteil nicht. In der Zeit von 2010-2016 kann aber in vielen Fällen der Kreditvertrag widerrufen werden, mit dem Ergebnis, dass das Darlehensverhältnis rückabgewickelt werden muss. Auch hier würde eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank – im Endeffekt – vermieden werden.

Besser beraten

Bei der Ablösung eines Darlehens gilt es mithin einiges zu beachten. Hier lohnt sich im Vorfeld sachkundige und unabhängige Beratung einzuholen.

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