Will der Zessionar einer (Alt) -Grundschuld in das Grundstück vollstrecken, hat er im Klauselerteilungsverfahren den Eintritt in den Sicherungsvertrag nachzuweisen,

Zwangsvolstreckungsrecht aktuell, Diplom (FH) Rechtspfleger Christian Munsch (zrwd) Gießen: In einem Urteil vom 30. März 2010 hat der Bundesgerichtshof neue Anforderungen an die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für die Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite geschaffen. Nunmehr hat -zumindest bei sog. „Altgrundschulden“- der neue Gläubiger (Zessionar) den Nachweis zu führen, dass er in den Sicherungsvertrag zwischen Grundstückseigentümer und … Will der Zessionar einer (Alt) -Grundschuld in das Grundstück vollstrecken, hat er im Klauselerteilungsverfahren den Eintritt in den Sicherungsvertrag nachzuweisen, weiterlesen