Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen

Rechtsanwalt Jörg Reich

reich@bankundkapitalmarktrecht.com

Telefon 0641 20 10 22 45

Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen.

Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika.

Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. 

Rechtsanwalt Jörg Reich:

“Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”

…ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und dort Mitglied der Arbeitsgemeinschaft “Bank- und Kapitalmarktrecht” 

Rechtsanwalt Jörg Reich berät  zu den Themen Kapitalanlagen, Anlegerschutz und Bankenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Zertifikate, Anleihen, Schrottimmobilie, Wind-, Solar- und Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Daneben berät er Unternehmen und Privatpersonen bei notleidenden Finanzierungen von Investitionsprojekten, Immobilien oder Automobilen (Umfinanzierung/ Umschuldung/ Vorfälligkeitsentschädigung/ Restschuldbefreiung).

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Rufen Sie uns einfach zu einem kostenlosen Erstgespräch am Telefon an.

Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind komplexe Rechtsgebiete, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für Banken und Finanzinstitute, auch Sparkassen und Volksbanken, sowie für den Handel mit Wertpapieren und anderen Kapitalanlageprodukten befassen.

Im Bankvertragsrecht geht es um die rechtlichen Aspekte von Verträge zwischen Banken und deren Kunden, Verbrauchern und Unternehmern, wie zum Beispiel Kreditverträge, Kontoverträge oder Wertpapiergeschäfte. Auch Kreditsicherheiten, zum Beispiel Grundschuldsbestellungen, Sicherungsverträge und Bürgschaften gehören zu dem Spektrum unserer Beratungsleistungen.

Das Kapitalmarktrecht befasst sich mit den Regelungen für den Handel mit Wertpapieren und anderen Kapitalanlageprodukten. Inhalt der Beratung sind oft die Prospektpflichten, Fragen zu Insiderhandel oder Marktmanipulation und den Verpflichtungen von Emittenten und Vermittlern.

Anlegerschutz zielt auf den Schutz von Anlegern, zumeist Verbrauchern, vor betrügerischen oder unethischen Praktiken im Zusammenhang mit Finanzanlagen ab. Häufig geht es um die Frage der Aufklärungspflichten von Banken, Emittenten oder Anlagevermittlern.

Sie haben ein Anlageprodukt vermittelt bekommen, wissen aber gar nicht so recht was Sie da gekauft haben? Oft wurden Kunden von verkaufstalentierten Vermittlern, manchmal auch aus dem bekannten oder weiteren Verwandtenkreis, angeworben, um ein vermeintlich gutes und sicheres, gewinnbringendes Finanzprodukt zu kaufen. Jetzt zahlen Sie bereits über Jahre monatlich dort ein. So richtig erklärt, wie das Produkt genau funktioniert hat man nicht. In der Praxis zeigt sich, dass das höchst kompliziert sein kann und auch fachlich versierte Juristen, bei der erstmaligen Beschäftigung mit solchen Produkten, Zeit brauchen, um im Detail nachzuvollziehen was denn tatsächlich dahinter steckt.

Wenn Sie wissen wollen, was Sie gekauft haben und ob eventuell bezogen auf das Kapitalanlageprodukt Handlungsbedarf besteht, rufen Sie uns gerne zu einem kostenlosen Erstgespräch am Telefon an.

ZULASSUNG UND FORTBILDUNGEN

Rechtsanwalt seit 2003

Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht der Hagen Law School 2022

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2022

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2021

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2020

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2019

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2018

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2017

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2016

Fortbildungsbescheinigung des DAV für das Jahr 2015

weitere Fortbildungen auszugsweise:

  • Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht  – Besonderes Anlage- und Wertpapiergeschäft (Hagen Law School)
  • Fachanwaltslehrgang für Bank- und Kapitalmarktrecht  – Konsortial-, Emissions- und Investmentgeschäft; Depotgeschäft (Hagen Law School)
  • Fachanwaltslehrgang – Kreditsicherungsrecht (Hagen Law School)
  • Fachanwaltslehrgang  – Bankentgelte und Zinsen (Hagen Law School)
  • 13. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2016)
  • Fachanwaltslehrgang Bank- & Kapitalmarktrecht (2016)
  • 12. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2015)
  • Fachanwaltslehrgang Bank- und Kapitalmarktrecht (2015)
  • Von Alkohol bis Vertrauensbruch / ausgewählte Fragen der personen- und verhaltensbedingten Kündigung (2015)
  • 11. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2014)
  • 10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts (2013)
  • Taktik im Kündigungsschutzprozess (2012)
  • Erfolgsstrategie im Kündigungsschutzmandat (2012)
  • Das Bank- & Kapitalmarktrecht / Struktur – neue Rechtsprechung – aktuelle Entwicklung und Tendenzen (2011)
  • Kapitalanlagerecht, Widerrufs- u. Rückgaberecht, Verbraucherkreditrecht (2010)
  • Englisch für Rechtsanwälte (2005)

2 Gedanken zu “Bank- und Kapitalmarktrecht Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen

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