Bei Immobilienfinanzierungen kann es vorkommen, dass wegen einer günstigeren Umfinanzierung oder der Veräußerung der Immobilie vor vollständiger Rückführung des Darlehens, die finanzierende Bank für den durch die vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrages entstandenen finanziellen Verlust eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. In einem Fall, den das Landgericht München I (AZ: 16 HK O 22814/05) zu entscheiden hatte, gelang … Vorzeitige Darlehensablösung – ist die Vorfälligkeitsentschädigung vermeidbar – Bankenrecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert: weiterlesen