Verjährung – Alle Jahre wieder und 2011 – das Superverjährungsjahr – die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen!

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Wer kann, sollte am besten alle bis in das Jahr 2008 zurückreichenden Gelder einfordert. Denn die Verjährungsfrist beginnt mit Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist: Forderungen aus dem Jahr 2008 verjähren damit regelmäßig Ende 2011!!! Verjährung hat zur Folge, dass ein Zahlungsanspruch nicht mehr juristisch durchgesetzt … Verjährung – Alle Jahre wieder und 2011 – das Superverjährungsjahr – die Auswirkungen der Schuldrechtsmodernisierung auf Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen fehlerhafter Beratung bei Kapitalanlagen! weiterlesen