Kryptowährungen sind steuerpflichtig

BFH v. 14.2.2023, IX R 3/22: Gewinne bei Veräußerungsgeschäften von Kryptowährungen sind steuerpflichtig Gewinne, die man innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen, z.B. Bitcoin, Ethereum uzw. vereinnahmt, unterfallen der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Nunmehr geklärt. Also länger Halten, oder Steuer mit einkalkulieren!