
Bei der realistischen Darstellung, des wirtschaftlich Möglichen, und dem Wiederherstellen von Transparenz und verlorenem Vertrauen, lassen sich oftmals auf der Hand liegende Lösungen zeitnah und zur Zufriedenheit beider Seiten im Dialog erarbeiten.
Auch unmittelbar vor einem anstehenden Insolvenzverfahren oder zu Beginn von Zwangsmaßnahmen im Wege der Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung kann mit entsprechendem Verhandlungsgeschick der einmal eingeschlagenen Weg zu Gunsten vieler Bankkunden verlassen werden.
Dennoch gilt, je früher rechtlicher Beistand bei der Beratung von Liquiditätsengpässen oder Kreditschwierigkeiten in Anspruch genommen wird, desto besser und günstiger sind die Erfolgsaussichten.