Bank- und Kapitalmarktrecht | Bankgebühren häufig nicht rechtens!

Exemplarisch werden im Folgenden Gebühren aufgelistet, die Banken entgegen ständiger Rechtsprechung weiterhin erheben und die der Verbraucher nicht akzeptieren – wohl aber von seiner Bank schriftlich erstattet verlangen muss:

Gebühren für die nicht auf Verlangen per Post zugesendeten Kontoauszüge.

Gebühren für das Abrufen von Kontoauszügen am Bankterminal

Bearbeitungsgebühren für Ratenkredite, Darlehen und Bauspardarlehen

Schätz-, Besichtigungs- und Wertermittlungsgebühren im Zusammenhang mit  Immobilienkrediten

Kontoführungsgebühren für das Darlehensverrechnungskonto (meist 12€, 24€ oder ähnlicher Betrag/ Jahr)

Sog. Nichtausführungsgebühren, z.B. bei Nichtausführung einer Lastschrift wegen mangelnder Deckung des Kontos

Mit Sicherheit bekommen nahezu alle Bankkunden eine oder mehrere der oben genannten Gebühren zu unrecht von ihrer Bank „abgezogen“ . Hier kann man mit wenig Aufwand für die Vergangenheit ggf. sogar einige hundert Euro zurückholen und für die Zukunft massiv (ein-) sparen.

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