Kredit – Bearbeitungsgebühren und Verjährung – kommt eine Klärung zu spät?

Ab wann beginnt die Verjährung für die Rückforderung von zu Unrecht gezahlter Kredit – Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen zu laufen und wann ist für wen Schluss?

Mit Spannung wird die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofes erwartet.

Nach der von uns vertretenen Auffassung und von vielen Gerichten geteilten Meinung, z.B. Land¬gericht Stutt¬gart, sind Rückerstattungsansprüche für ab dem Jahr 2006 gezahlten Kredit ¬- Bearbeitungs¬gebühren durch¬setz¬bar.

Hintergrund ist, dass die Verjährung während der Zeit der gegensätzlichen Urteile von 2008 bis wenigstens zur Verkündung der letzten Ober¬landes¬gerichts¬urteile im Jahr 2011 gehemmt gewesen sein soll. Andere verbraucherfreundliche Juristen sehen das Ende der Hemmung erst zum Jahresende 2011 oder später.

Stiftung Warentest für unter:
Quelle: http://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/
hierzu aus:
(Zitat)
• „bei Zahlung von Kredit¬bearbeitungs¬gebühren im Jahr 2006: Verjährungs¬beginn war am 1.1.2007. Von 3. Februar 2008 bis 13. Oktober 2011 war die Verjährung gehemmt. Die Verjährungs¬frist endete daher am 9. September 2013. Wer bis dahin nicht Klage erhoben, einen Mahn¬bescheid beantragt oder den Banken-Ombuds¬mann einge¬schaltet hat, kann seine Erstattungs¬forderung wegen Verjährung nicht mehr durch¬setzen.
• bei Zahlung von Kredit¬bearbeitungs¬gebühren im Jahr 2007: Verjährungs¬beginn war am 1.1.2008. Von 3. Februar 2008 bis 13. Oktober 2011 war die Verjährung gehemmt. Die Verjährungs¬frist endet daher am Dienstag, 9. September 2014. Wer bis dahin nicht Klage erhebt, einen Mahn¬bescheid beantragt oder den zuständigen Ombuds¬mann einschaltet, kann seine Erstattungs¬forderung wegen Verjährung nicht mehr durch¬setzen.
• bei Zahlung von Kredit¬bearbeitungs¬gebühren in den Jahren 2008, 2009 und 2010: Die Verjährung begann nach Auslaufen der Hemmung am 14. Oktober 2011. Sie endet daher am Montag, 13. Oktober 2014.
• bei Zahlung von Kredit¬bearbeitungs¬gebühren in den Jahren 2011 und später: Die Frist beginnt Anfang des jeweils folgenden Jahres und endet an Silvester drei Jahre danach.“Bei noch laufenden Kreditverträgen besteht auch nach Eintritt der Verjährung ggf. der Anspruch gegen noch offen Forderungen der Bank (Zins- und Tilgungsleistungen) aufzurechnen.”

Ebenfalls ist für diesen Fall zu prüfen, ob nicht ein Widerruf in Frage kommt, der den Anspruch und zudem, durch das entstehende Rückgewährschuldverhältnis, weitere Zahlzungen, z.B. Restschuldversicherungsbeträge (RSV), in Frage stellt und eine verbrauchergünstige Neuberechnung der Verbindlichkeiten ermöglicht.
Der Widerruf, sofern eine fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrung erteilt wurde, hilft als sowohl bei Verträgen mit oder ohne Kredit – Bearbeitungsgebühr und in vielen Fällen auch dann, wenn der isolierte Anspruch auf Rückerstattung der Kredit – Bearbeitungsgebühr bereits verjährt sein kann.
Bei Bauspardarlehen (Kombination aus Darlehen und Bausparvertrag) und bei Verbraucherdarlehen, die keine Immobiliendarlehen sind, die mit einer Restschuldenversicherung (RSV) verbunden wurden, fehlt häufig eine ordentliche Widerrufsbelehrung zu dem verbundenen Produkt (Bausparvertrag/ RSV) oder diese ist nicht ordnungsgemäß erstattet worden.

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