Apple Pay – and Your Money is away!



Unautorisierte Apple-Pay-Zahlungen – Bank haftet für Kartenmissbrauch

Hohe Abbuchungen über Apple Pay, die Sie nicht selbst ausgelöst haben?
Banken und Sparkassen lehnen eine Erstattung häufig mit dem pauschalen Hinweis auf „Autorisierung“ oder angebliche Fahrlässigkeit ab.
Die aktuelle Rechtsprechung – insbesondere das Urteil des OLG Karlsruhe vom 23.12.2025 (Az. 17 U 113/23) – zeigt jedoch eindeutig:
In vielen Fällen haften Banken vollständig.

Unsere Kanzlei vertritt bundesweit Bankkunden bei der Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Sparkassen, Volksbanken, Direktbanken und private Geschäftsbanken.


Apple Pay Betrug: Typische Konstellationen

In der anwaltlichen Praxis treten insbesondere folgende Fallgruppen auf:

  • Apple-Pay-Zahlungen, die der Kunde nie durchgeführt hat
  • Digitale Debit- oder Kreditkarten, die auf fremden Smartphones genutzt wurden
  • PushTAN- oder App-Freigaben mit unklarer oder irreführender Bezeichnung
  • Serien von Kartenzahlungen innerhalb kurzer Zeit
  • Ablehnung der Erstattung mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit

Gerade bei hohen Schadenssummen ist die rechtliche Bewertung regelmäßig komplex – und deutlich verbraucherfreundlicher, als Banken es darstellen.


Klare Rechtslage: Keine Haftung ohne wirksame Autorisierung

Nach deutschem Zahlungsdiensterecht gilt ein zentraler Grundsatz:

Jede einzelne Kartenzahlung muss ordnungsgemäß autorisiert sein.

Eine frühere Zustimmung zur Nutzung von Apple Pay oder zur Registrierung einer Karte genügt nicht.
Fehlt eine wirksame Autorisierung, ist das Kreditinstitut verpflichtet, das Konto vollständig wiederherzustellen.

Das OLG Karlsruhe hat ausdrücklich klargestellt:

  • Die bloße Freigabe „Karte registrieren“ ersetzt keine Zahlungsfreigabe
  • Eine vorgelagerte „Generalzustimmung“ ist rechtlich unbeachtlich

Banken müssen starke Kundenauthentifizierung sicherstellen

Banken tragen die Verantwortung für ein rechtssicheres Authentifizierungsverfahren.
Dazu gehört insbesondere:

  • eindeutige Zuordnung der digitalen Karte zum Kunden
  • sichere Kontrolle des verwendeten Endgeräts
  • klare und verständliche Transaktionshinweise
  • wirksame Zwei-Faktor-Authentifizierung

Kann die Bank nicht nachweisen, dass diese Anforderungen eingehalten wurden, entfällt eine Haftung des Kunden vollständig.

Technische oder organisatorische Defizite gehen zulasten des Kreditinstituts – nicht des Verbrauchers.


Kein Automatismus: Grobe Fahrlässigkeit liegt selten vor

Ein häufiges Abwehrargument von Banken ist der Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Die Rechtsprechung setzt die Hürden hierfür jedoch hoch:

  • Unbewusste PushTAN-Freigaben reichen regelmäßig nicht aus
  • Allgemeine oder missverständliche Freigabetexte entlasten den Kunden
  • Eine tägliche oder lückenlose Kontokontrolle ist nicht geschuldet

Das OLG Karlsruhe hat deutlich gemacht, dass normale Alltagssituationen nicht zur Haftung des Kunden führen.


Gute Erfolgsaussichten trotz Ablehnung durch die Bank

Viele Mandanten wenden sich erst nach einer ablehnenden Entscheidung ihrer Bank an uns.
In zahlreichen Fällen zeigt sich:

  • Die Ablehnung ist rechtlich nicht haltbar
  • Beweislast und Darlegungspflichten liegen bei der Bank
  • Erstattungsansprüche lassen sich außergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen

Gerade Sparkassen und Volksbanken vertreten häufig eine bankenfreundliche Auslegung, die vor Gericht keinen Bestand hat.


Bundesweite Vertretung gegen Sparkassen, Volksbanken und Banken

Unsere Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Kartenmissbrauch und Online-Banking-Betrug spezialisiert.

Wir vertreten Mandanten bundesweit gegenüber:

  • Sparkassen
  • Volks- und Raiffeisenbanken
  • privaten Geschäftsbanken
  • Direkt- und Onlinebanken

Die Kommunikation erfolgt vollständig digital oder telefonisch – unabhängig von Ihrem Wohnort.


Wann sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Eine anwaltliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:

  • die Bank die Erstattung abgelehnt hat
  • hohe oder zahlreiche Abbuchungen erfolgt sind
  • Apple Pay oder eine digitale Karte betroffen ist
  • Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen wird

Je früher eine rechtliche Bewertung erfolgt, desto besser lassen sich Beweise sichern und Fristen wahren.


Fazit: Unautorisierte Apple-Pay-Zahlungen sind kein Kundenschaden

Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt eindeutig:
Banken haften für nicht autorisierte Apple-Pay-Zahlungen, wenn ihre Sicherheitsmechanismen versagen.

Für betroffene Kunden bestehen regelmäßig sehr gute Erfolgsaussichten, selbst wenn die Bank dies zunächst anders darstellt.


Sie sind betroffen?
Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch – bundesweit gegen Sparkassen, Volksbanken und andere Banken.