Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§312d I 1 BGB) ist häufig Gegenstand der Rechtsprechung. Der zum Schutz der Verbraucher geregelte Widerruf des §355 BGB ist zu unterscheiden vom Widerruf nach den §§ 130 I 2, 109, 530 BGB. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB ist ein Gestaltungsrecht, dessen Ausübung zur Auflösung des primären Anspruchs führt. Ein … Widerruf von Zertifikatenkauf im Fernabsatz weiterlesen