Belehrung über mangelnde Veräußerbarkeit (Fungibilität) zwingend!

Bei der Vermittlung von geschlossenen Immobilienfonds müssen Berater den Anlageinteressenten darauf hinweisen, dass die Veräußerung des Fondsanteils nur eingeschränkt möglich ist. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 18. Januar 2007 (Az: III ZR 44/06). Gegen diese Urteil, ein Versäumnisurteil, wurde am 14.02.2007 Einspruch eingelegt. Verschiedene Oberlandesgerichte hatten bislang unterschiedlich darüber … Belehrung über mangelnde Veräußerbarkeit (Fungibilität) zwingend! weiterlesen