Notleidende Kapitalanlagen, geschlossene Fonds, Kredite, auf die Möglichkeit des Widerrufs und der damit verbundene Möglichkeit der Rückabwicklung hin

Nachdem zum Jahreswechsel Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungspflichtsverletzungen bei der Beratung bzw. Vermittlung von Anlageprodukten für Anlageprodukte die vor dem 01.01.2002 vermittelt wurden, endgültig verjährt sind, bleibt bei vielen Anlageprodukten die Möglichkeit wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen auch lange nach Abschluss des Vertrages bis zu 30 Jahre den Widerruf zu erklären und die Kapitalanlage rückabzuwickeln. Für die Rückabwicklung kommen … Notleidende Kapitalanlagen, geschlossene Fonds, Kredite, auf die Möglichkeit des Widerrufs und der damit verbundene Möglichkeit der Rückabwicklung hin weiterlesen