Das OLG Frankfurt am Main entscheidet im Urteil v. 08.12.2010, Aktenzeichen: 19 U 22/10 zu Gunsten auch erfahrener Anleger, wenn Beratungsfehler, hier in Bezug auf eine Vermittlung eines Anteils an der Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. Dritte KG, seitens des Vermittlers evident vorliegen.
Das Urteil im Volltext unter: