Als Folge der weltweiten Wirtschaftskrise im Jahre 2008 wurden einige, so genannte „offene“ Immobilienfonds zwangsweise wegen mangelnder Liquidität zu „geschlossenen“ Fonds. Hierzu gehören unter anderem vier Degi-Fonds der Axa-Immoselect und der Axa-Immosolutions, der KanAm Grundinvest Fonds, der Morgan Stanley P2 Value, der TMW Immobilien Weltfonds P, der SEB Immoinvest und von UBS der German Residental Property Fun und der 3 Sector Real Estate Europe. Anleger solcher Fonds fallen regelmäßig, da der Kauf noch vor dem 05.08.2009 abgeschlossen wurde, unter die alte Verjährungsfrist des Wertpapierhandelsgesetz, die eine taggenaue Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung von drei Jahre ab Kauf bestimmt. Abweichendes ist der Fall, wenn zwischen dem Anleger und dem Kapitalvermittler (Banken) Verhandlungen über Schadensersatz laufen und diese noch nicht abgeschlossen sind, oder einseitig endgültig beendet worden sind. Auch wenn aufgrund vorsätzlichem, sittenwidrigem Verhaltens der Anlegevermittler der Anleger zu Schaden gelangt ist, kommt es zur Verlängerung der Verjährungsfrist.
Für den letztbenannten Fall gilt, sofern der Kauf im Jahre 2008 erfolgte, dass Ansprüche spätestens zum 31.12.2011 verjähren. Es ist daher empfehlenswert, das eigene Portfolio dahingehend zu untersuchen, ob ggf. eines der benannten Produkte oder ein vormals offener Immobilienfonds, der nunmehr aus Liquiditätsengpässen geschlossen werden musste, sich darin befindet. Regelmäßig sind bei den Vermittlungen dieser Anlageprodukte bewusst oder unbewusst Beratungsfehler seitens der Vermittler begangen worden. Häufigster Fehler dürfte sein, dass die beim Verkauf anfallenden Innenprovisionen (so genannte Kickback) den Anlegern verschwiegen wurden. In einem solchen und anderen Fällen ist es ratsam, den spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann schnell und kostengünstig die Erfolgsaussichten einschätzen und, sofern die Zeit drängt, den Anspruch auch über das Verjährungsende kostengünstig weiter bestehen lassen und geltend machen.
Erneuter Kontakt mit professioneller Beratung und erhofften Erfolg.
Unbedingt empfehlenswert.
Marcus Platen
2023-03-07
Beste Adresse für anwaltliche Beratung/Unterstützung, die ich bisher erleben durfte. Immer wieder gerne und absolute Empfehlung 👍🏻
Carmen K.
2023-03-06
Ich bin in verschiedenen Bereichen von der Kanzlei ( Herrn Reich )zuverlässig und erfolgreich vertreten worden. Nach der Kontaktaufnahme wird sofort reagiert und Herr Reich wird sofort aktiv. Unkomplizierte Vorgehensweise, sehr freundliche, schnelle und kompetente Beratung.
Die Betreuung und Vertretung durch Herrn Reich und sein Sekretariat waren sehr positiv!!!! Die Kanzlei ist sehr weiterzuempfehlen.
Alexander Moos
2023-03-06
Die Kanzlei insbesondere Herr Reich hat mich super beraten und im besten gewissen vertreten. Mein Arbeitgeber hat mir während der Elternzeit über 5 Jahre nicht ordnungsgemäß das Weihnachtsgeld bezahlt. Dies mussten Sie jetzt nachholen . Vielen Dank Alexander Moos
Sebastian Schmidt
2023-03-06
Tolle Kanzlei, wir haben sehr gute Erfahrungen auf fachlicher, aber auch auf menschlicher Ebene gemacht 😊
Manuel Haub
2023-02-14
Schnellen Termin bekommen und sehr freundlich,Sehr zu empfehlen...MfG
Markus Budecker
2021-08-18
Betreut von Frau RAin Wypchol. Sehr zu empfehlen, gute Beratung Begleitung im Verfahren. Schnelle Kontaktmöglichkeiten und stets Rückmeldungen zu aktuellem Stand.
Ralph Siemon
2021-08-04
Gut 😌
Frau Rauscher
2021-07-04
Tolle Kanzlei mit sehr kompetenten Mitarbeitern/Anwälten. Hier steht der Mensch (Klient) noch im Mittelpunkt.
Eine Verifizierung der Bewertungen vor deren Veröffentlichung hat nicht stattgefunden. Die Bewertungen können demnach auch von Personen kommen, die die bewertete Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben.