Das Thema Kredit – Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen erreichte zum Jahreswechsel 2014/ 2015 seinen Höhepunkt und ist seiher in der Abwicklung oder auch bereits ad acta gelegt.
Dies trifft jedoch für viele Bankkunden nicht zu, die in den Jahren 2012 oder später Darlehensverträge abgeschlossen haben. Dort finden sich, wenn auch nicht mehr so häufig wie vor 2012, immer noch in vielen Fällen, so zum Beispiel in den Verträgen einer spanischen Bank, die das Filialnetz in Deutschland einer schwedischen Bank übernommen hat, oder der deutschen Banken, noch empfindliche Bearbeitungsgebühren bis zu 3 % der aufgenommenen Kreditsumme. Diese Gebühren können auch heute noch von den Banken zurückverlangt werden.
Sollte die jeweilige Bank auf das Rückerstattungsverlangen nicht die Bearbeitungsgebühr zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatz als Nutzungsentschädigung zurückerstatten, ist der Gang zum Anwalt in jedem Fall lohnend.