Die ING DiBa verwendete in der Vergangenheit häufig nachfolgende Formulierungen in den Widerrufsbelehrung zu den Darlehensverträgen:
„Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING DiBa“
„Die Widerrufsfrist beginnt ebenfalls nicht vor Vertragsschluss zu laufen. Dieser erfolgt am Tag des Eingangs des von Ihnen unterschriebenen Darlehensvertrages bei der ING-DiBa AG. „
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
Ist eine solche Formulierung in Ihrem Vertrag vorhanden, besteht die Möglichkeit, den Darlehensvertrag auch heute noch zu widerrufen und von den aktuellen Rekordniedrigzinsnen zu profitieren.
Darlehensverträge zwischen den Jahren 2002 und 2010, für die bislang ein ewiges Widerrufsrecht gilt, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, können aufgrund einer Gesetzesnovelle nur noch drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also bis zum 21. Juni 2016 begrenzt, erklärt werden. Nur bis dahin ist es noch möglich Altverträge zu widerrufen.
Durch die Rückabwicklung und Umfinanzierung lassen sich schnell fünfstellige Summen einsparen.
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Ob auch Sie den Widerruf noch wirksam erklären können und von günstigeren Zinsen erheblich profitieren können oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen können, prüfen wir gerne für Sie und erstatten eine kostenlose Ersteinschätzung.
Dieses Angebot ist begrenzt. Es gilt bis zum 21.06.2016 und im Rahmen unserer Kapazitäten.
Aktueller Bericht von heute.de: http://www.heute.de/wiederrufsbelehrungen-in-krediten-fuer-immobilien-wegen-fehler-anfechtbar-aber-nur-bis-21.-juni-43647694.html
Videobeitrag: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2746794/Letzte-Chance-zum-Hauskredit-Widerruf