Update: In der aktuellen Klagewelle zum Jahreswechsel 2021/2022 sehen wir aussichtsreiche Chancen sich mit Erfolg gegen die Forderung des Insolvenzverwalters zu wehren. Läuft Ihr Prozess oder ist eine Einspruchsfrist gegen ein Versäumnisurteil noch nicht abgelaufen, lohnt sich ein unverbindliches Telefonat mit uns unter der 0641/ 202121. Wir zeigen Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auf!
Am 01. Juli 2015 eröffnete das Amtsgericht Würzburg über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15) das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit.
Bereits am 01. Juni 2015 wurde über das Vermögen der CSA Verwaltungs GmbH (Az.: IN 54/15) und mit Beschluss vom 29. Juni 2015 über das Vermögen der Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15) jeweils wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Nunmehr klagt der Insolvenzverwalter, Dr. Markus Schädler, über die Kanzlei Bendel und Partner landauf und landab den Anlegern zugewiesene Verluste, oft in fünfstelliger Höhe, ein.
Anleger, die ohnehin bereits einen Großteil ihrer Anlage verloren haben, sollten sich nicht wehrlos diesen Klagen ergeben. In vielen Fällen ist eine Gegenwehr mit guten Erfolgsaussichten möglich.
Wird Ihnen eine Klage zugestellt, muss sich innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist gegen den Anspruch verteidigt werden. Sie sollten dann nicht zögern, einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Aufgrund der bereits von uns vertretenen Verfahren bieten wir Ihnen gerne eine kostengünstige Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten an.