Vorfälligkeitsentschädigung von Bank zurück nebst Zinsen

Im aktuellen und noch nicht rechtskräftigen Urteil des Amtsgericht Gießen, Urt. v. 22.10.2015, Az.: 41 C 231/15, (Berufung anhängig am Landgericht Gießen, Az.: 1 S 270/15) wird die ortsansässige Volksbank dazu verpflichtet, einem Kunden eine für die vorzeitige Darlehensablösung gezahlte, so genannte Vorfälligkeitsentschädigung, nebst Zinsen zurück zu zahlen. Das Gericht sah die Widerrufsbelehrung, die den folgenden … Vorfälligkeitsentschädigung von Bank zurück nebst Zinsen weiterlesen