Kreditbearbeitungsgebühr ist Allgemeine Geschäftsbedingung – Targo Bank soll anerkennen!

Das Landgericht Gießen regt im Beschluss vom 12.07.2013, AZ: 1 S 125/13 an, dass die Targobank, als Beklagte, die Klageforderung des von der Kanzlei Zorn Reich Wypchol Döring vertretenen Darlehensnehmers auf Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr anerkennen soll. Ausgangspunkt war die Rückforderung des Mandanten über zu Unrecht gezahlte Kosten für eine Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 694,78 €. … Kreditbearbeitungsgebühr ist Allgemeine Geschäftsbedingung – Targo Bank soll anerkennen! weiterlesen