In der Vergangenheit mehren sich die Fälle verunsicherter Anleger, die über massive Werbung von Anlegerschutzgemeinschaften und vermeintlichen Anlegerschutzkanzleien aktiv um eine Mandatsbeauftragung angegangen werden.
Hierbei wird Ihnen zunächst Angst gemacht, dass sie mit Ihrer Anlage im Begriff sind viel Geld zu verlieren. Auch wenn diese Behauptung ggf. noch zutreffend sein kann, wird im nächsten Schritt eine einfache, problemlose und kostengünstige Lösung angeboten.
Vorsicht ist auch bei Aussagen zu sogenannten Sammelklagen geboten, die das Deutsche Recht, mit wenigen neuen, nicht auf diese Produkte anwendbaren Ausnahmen, nicht kennt.
Interessante Artikel hierzu unter den nachfolgenden Links zu Wirtschafts Woche:
http://www.wiwo.de/finanzen/wie-anwaelte-anlegeradressen-ergattern-384676/
http://www.wiwo.de/finanzen/falschberatung-bei-anlegeranwaelten-384710/
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Über Rechtsanwalt Jörg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich:
“Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”
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