Fonds | S.W. Immo-Fonds 2051, vor Weihnachten den Mahnbescheid zugestellt?

S.W. Immo-Fonds 2051

S.W. Immofonds 2051S.W. Immo-Fonds 2051

Anleger der S.W. Immo-Fonds 2051, die in der Vergangenheit die Zahlung ihrer monatlichen Raten eingestellt- oder unregelmäßig bedient haben bekommen zum Teil nun vor Weihnachten aus Stuttgart einen Mahnbescheid zugestellt. Hintergrund ist der, dass vermeintliche Ansprüche auf Ableistung der Sparraten und Zinsen noch vor Ende der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden sollen. Anleger, die einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Mahngericht Stuttgart zugestellt bekommen, sollten umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Häufig ist bereits allein unter Verjährungsgesichtspunkten zumindest teilweise den Ansprüchen erfolgreich entgegenzutreten.

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