Bis zum ein 21.06.2016 ist nicht mehr viel Zeit. Landauf landab versuchen Anwälte potentielle Kunden, nämlich Darlehensnehmer, davon zu überzeugen, ihre Darlehensverträge auf die Möglichkeit des Widerrufes hin prüfen zu lassen. Auch die Presse und die Medien geizen nicht mit Berichten und Filmbeiträgen. Angesichts der positiven Aussichten für Darlehensnehmer und Häuslebauer würde es grundsätzlich nicht verwundern, würden Anwaltskanzleien mit Lautsprecherwagen in Neubaugebieten versuchen lauthals Kreditnehmer, oft junge Familien, von ihrem potentiellen Glück zu überzeugen. Dem schiebt aber wohl das Standesrecht einen Riegel vor. Wenngleich der Autor selbst, beim Spaziergang durch ein nahe gelegenes Neubaugebiet, in dem in der Zeit von 2007-2011 schmucker Einfamilienhäuser entstanden, beim Blick in die Gärten ins Grübeln kommt, ob sich die dort gelegentlich befindlichen Bewohner bereits Gedanken darum gemacht haben, ob sie für den Kredit für ihr Eigenheim nicht deutlich zu viel zahlen. Freunde, Bekannte und Familienmitglieder tun gut daran, wenn sie wissen, dass Eigenheim oder Eigentumswohnung in der Zeit von 2002-2010 erstanden und fortan finanziert wurden, die Kreditnehmer darauf hinzuweisen, dass in vielen Fällen die bestehenden Kreditverträge widerrufbar sind und so erheblich von den günstigen Zinsen profitiert werden kann. Selten hat man im Leben die Chance durch einen Tipp so viel Gutes zu tun und solche Beträge den jeweiligen Kreditnehmer einsparen zu lassen.
Für viele endet dieser Traum allerdings am 21. Juni jäh, dann nämlich, wenn der Stichtag den die Bankenlobby durchgesetzt hat abgelaufen ist und in den Chefetagen der Banken die Korken knallen werden. Das Ende des Hoffen und Bangen über den Bestand oder Nichtbestand von unzähligen Kreditverträgen, jedenfalls in der Zeit von 2002-2010 hat dann für Banken und Sparkassen ein glückliches Ende gefunden.
Ob auch Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen können und von günstigeren Zinsen erheblich profitieren können oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen können, prüfen wir gerne für Sie und erstatten eine kostenlose Ersteinschätzung.
Hierzu senden Sie uns bitte den Darlehensvertrag mit Widerrufsbelehrung per Email, Fax oder Post mit Ihren Kontaktdaten an:
Zorn Reich Wypchol Döring
Rechtsanwälte in Sozietät
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Dieses Angebot ist begrenzt. Es gilt bis zum 21.06.2016 und im Rahmen unserer Kapazitäten.
Wir haben den Urlaub gestrichen und machen gerne Überstunden für Sie!
Aktueller Bericht von heute.de: http://www.heute.de/wiederrufsbelehrungen-in-krediten-fuer-immobilien-wegen-fehler-anfechtbar-aber-nur-bis-21.-juni-43647694.html
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2746794/Letzte-Chance-zum-Hauskredit-Widerruf