Nicht mal mehr 30 Tage und die Zeit rennt. Ein Rennen das viele Darlehensnehmer noch für sich entscheiden können. Dann nämlich, wenn sie bis zum 21.06.2016 den Widerruf der auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärung rechtzeitig erklären.
Ob auch Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen können und von günstigeren Zinsen erheblich profitieren können oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen können, prüfen wir gerne für Sie und erstatten eine kostenlose Ersteinschätzung.
Hierzu senden Sie uns bitte den Darlehensvertrag mit Widerrufsbelehrung per Email, Fax oder Post mit Ihren Kontaktdaten an:
Zorn Reich Wypchol Döring
Rechtsanwälte in Sozietät
Wetzlarer Str. 95
35398 Gießen
DE/Germany
Telefon: +49 (0)641 20 21 21
Fax: +49 (0)641 28 73 0
E-Mail: info[at]anwaelte-giessen.de
Dieses Angebot ist begrenzt. Es gilt bis zum 21.06.2016 und im Rahmen unserer Kapazitäten.
Wir haben den Urlaub gestrichen und machen gerne Überstunden für Sie!
Aktueller Bericht von heute.de: http://www.heute.de/wiederrufsbelehrungen-in-krediten-fuer-immobilien-wegen-fehler-anfechtbar-aber-nur-bis-21.-juni-43647694.html
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2746794/Letzte-Chance-zum-Hauskredit-Widerruf
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Über Rechtsanwalt Jörg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich:
“Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”
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