Klausel in Sparkassen- AGB über Bearbeitungsgebühr für Treuhandauftrag unwirksam.
In seiner Entscheidung vom 10.09 2019, Aktenzeichen XI ZR 7/19 entschied der Bundesgerichtshof über eine allgemeine Geschäftsbedingungen, verwendet von Sparkassen, die ein Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge bei Ablösung eines Kunden Darlehens von 100 € vorsieht. Bei einem Bankgeschäft mit Verbrauchern ist eine solche Klausel unwirksam. Das Gericht gibt zur Begründung an, dass der Darlehensgeber, mithin die Bank, bei der Bestellung, bei der Verwaltung und der Verwertung von Sicherheiten regelmäßig eigene Vermögensinteressen wahrnimmt. Der damit verbundene Aufwand ist regelmäßig schon mit dem für das Darlehen zu zahlenden Zins abgegolten. Auch der Aufwand für die Freigabe der Sicherheit und damit die vertragsmäßige Abwicklung und Beendigung des Darlehensvertrages ist mit dem Darlehenszins abgegolten.
Kunden von Banken und Sparkassen, die in dem Zeitraum von 2016 ab ein solches Entgelt gezahlt haben, können dieses von der Bank noch zurückverlangen. Für in 2016 gezahlte Beträge endet die Verjährungsfrist mit Ablauf des 31.12 2009.
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Über Rechtsanwalt Jörg Reich
Der aus dem Rheinland stammende Rechtsanwalt Jörg Reich absolvierte sein Studium an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU). Die bereits 1998 aufgenommene Tätigkeit in der damaligen Rechtsanwaltskanzlei Edgar Zorn motivierte ihn zum zügigen Abschluss seines Studiums und zur Ergreifung des Berufes des Rechtsanwaltes. Während seines Referendariats im Landgerichtsbezirk Gießen setzte er seine praktische Kanzleitätigkeit fort. Im Rahmen seiner Wahlstation konnte Rechtsanwalt Jörg Reich wertvolle Auslandserfahrungen in Südafrika, in der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Hahn & Hahn INC, Hatfield, Pretoria, gewinnen. Weitere Auslandsaufenthalte im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgten unter anderem in Asien und erneut im südlichen Afrika. Anfang 2004 gründete Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn mit dem damals erst 29 jährigen Rechtsanwalt Jörg Reich die Anwaltssozietät Zorn & Reich. Rechtsanwalt Jörg Reich:
“Das Berufsbild des Rechtsanwaltes hat sich gewandelt, auch wenn einige davon ausgehen, dass ihnen dieser Wandel erst bevorstünde. Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung am Kunden, für den neben dem “Wie” – der Leistungserbringung am Ende das Ergebnis zählt.”
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