Der aufmerksame Leser seiner Onlinebanking-Geschäftsbedingungen weiß, dass die Zahlungsdiensteanbieter, zumeist Banken und Sparkassen, klarstellen, TAN s niemals am Telefon weiterzugeben.
Im Klartext heißt das, ein redlicher Bank- oder Sparkassenmitarbeiter wird Sie nie am Telefon auffordern, ihm eine TAN anzugeben, um zum Beispiel vermeintlich Ihren TAN – Generator zu updaten oder Ihr Konto wieder freizuschalten.
Nimmt eine Person am Telefon zu diesem Zweck Kontakt mit Ihnen auf, handelt es sich um Betrug. Sie sollten dann das Gespräch sofort beenden und die Polizei informieren.
Das Landgericht Saarbrücken musste in seiner Entscheidung vom 09.12.2022, Aktenzeichen 1 O 181/20, darüber entscheiden, wer für den Schaden eines solchen Betruges aufzukommen hat.
Das Gericht sah es im streitgegenständlichen Fall als erwiesen an, dass die telefonische Weitergabe von mehreren TAN s, den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit des Zahlungsdienstebenutzers, also des Onlinebankingkundens, begründete. Der Bank stand damit gegenüber dem Onlinebankingnutzer ein Schadensersatzanspruch zu.
In der Folge musste der Onlinebankingkunde überwiegend sein Verlust selber tragen.
So bequem Onlinebanking sein mag. Es ist eine mit diversen Risiken verbundene Art und Weise, seine Bankgeschäfte zu erledigen. Es ist stets ratsam, im Bewusstsein der Risiken, Onlinebanking in Ruhe, ohne Störungen, und nicht einfach eben nebenbei, durchzuführen.
Immer dann, wenn man skeptisch ist, oder einem etwas komisch vorkommt, sollte man den Vorgang abbrechen und lieber selbst Kontakt mit seiner Bank aufnehmen. Hierzu sollten Sie die Telefonnummer auf Bankunterlagen nutzen, die Sie von der Bank per Post zugesendet bekommen haben. Bei der vorschnellen Nutzung einer Telefonnummer aus dem Internet, zum Beispiel aus der Trefferliste einer Suchmaschine, kann dazu führen, dass Sie aus der einen Falle gleich in die nächste Falle tappen.
Im Betrugsfall sind Sie auf schnelle Hilfe eines versicherten Rechtsanwaltes angewiesen.