Wer vorzeitig einen Kredit zurückzahlt, besonders wenn eine langfristige Zinsbindung besteht, kennt die damit verbundene Vorfälligkeitsentschädigung. Man könnte annehmen, dass diese Entschädigungen in den vergangenen Phasen mit niedrigen Zinsen moderat ausfielen. Das war jedoch oft nicht der Fall.
Der Grund dafür liegt darin, dass Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Negativzinsen einbezogen haben. Das bedeutet, wenn der Zinsertrag für alternative Anlageprodukte im Vergleichszeitraum nach der jeweiligen Berechnungsmethode negativ war (was in der Vergangenheit häufig vorkam), wurde dieser negative Zins auch für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung des Darlehensnehmers verwendet. Dadurch konnte der Zinsschaden in diesem Zeitraum höher ausfallen als der tatsächlich geschuldete Vertragszins für diesen Zeitraum.
Das Gericht stellte unmissverständlich fest, dass der Darlehensnehmer nicht zur Zahlung von Negativzinsen verpflichtet ist, da andernfalls der Darlehensgeber mehr erhalten würde, als bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Darlehensvertrags.
Daher sollten in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen in Bezug auf ihre Berechnungsgrundlage sorgfältig überprüft werden. Insbesondere bei höheren Beträgen oder bei sogenannten kapitalersetzenden Krediten, bei denen während der Laufzeit keine Tilgung erfolgt, sondern nur die Zinsen gezahlt werden, können sich hier hohe Summen angesammelt haben.
Möglicherweise können nun Beträge im Bereich von mehreren Tausend Euro zurückgefordert werden. Besondere Vorsicht ist bei Vorfälligkeitsentschädigungen geboten, die bereits im Jahr 2020 gezahlt wurden, da hier das Ende der Verjährungsfrist droht.
Update:
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