Medienfonds Montranus 1, 2 oder 3

Montranus Medienfonds

Anleger der Medienfonds Montranus 1, 2 oder 3 haben nach den Entscheidungen der Oberlandesgerichte München, Stuttgart und Frankfurt a/M sowie dem neuerlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gute Aussichten mit Erfolg die Beteiligung rückabzuwickeln. Die verwendete Widerrufsbelehrung der Helaba Dublin ist fehlerhaft . Anleger der Montranusfonds können ihre Finanzierungsverträge, die sie im Zusammenhang mit ihrer Fondsbeteiligung abschlossen haben, widerrufen. Die Möglichkeit widerrufen zu können, besteht auch noch, wenn Schadensersatzansprüche wegen  fehlerhafter Beratung, die regelmäßig auch in Betracht kommen, verjährt sein könnten. Ob durch Widerruf oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Aufklärungspflichtverletzungen der vermittelnden Banken und Sparkassen, z.B. wegen verschwiegener Innenprovisionen, sogenannten Kick Backs, – die derzeitige Rechtsprechung bezogen auf die Montranusfonds ist verbraucherfreundlich und sollte von dem Rückabwicklungswilligen genutzt werden.

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